Für den Start im Sommersemester empfehlen wir eine etwas andere Modulauswahl, als für den Beginn im Wintersemester. Wir haben dazu exemplarische Studienverlaufspläne erstellt, die Sie hier einsehen können.
Hierzu gibt es eine Bekanntgabe [PDF] vom Prüfungsausschuss der Fakultät V.
(Das PDF ist nicht barrierefrei.)
Informationen erhalten Sie ausschließlich über das akademische Auslandsamt (Referat „Studierendenmobilität und Internationale Studierende“)!
Das Semester beginnt bei uns in der ersten Vorlesungswoche. Es gibt keine Einführungswoche oder ähnliches.
Auskunft gibt Ihnen das Immatrikulationsamt der TU Berlin / das Campus-Center.
www.tu.berlin oder https://www.tu.berlin/studieren/studienangebot/alle-studiengaenge/studiengang/biomedizinische-technik-m-sc/
Allgemein: Studienvoraussetzung ist ein Bachelor of Science Maschinenbau oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannter Abschluss. Einen ersten Anhaltspunkt bietet die Zulassungsordnung.
Ob ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, kann Ihnen ausschließlich das Immatrikulationsamt der TU Berlin, nach vollständiger, schriftlicher Bewerbung beantworten. Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich Zulassungsfragen an den Studienfachberater oder Prof. Kraft ab. Eine Auskunft ist uns nicht möglich.
An der TU Berlin gibt es ausschließlich einen Master Biomedizinische Technik, und das mit gutem Grund. Die Idee ist folgende: Sie studieren (im Bachelor) Maschinenbau an der TU Berlin, Ihnen werden umfassende ingenieurswissenschaftliche Grundlagen vermittelt.
Dieses Grundwissen wird von uns, dem Fachgebiet Medizintechnik, im Master Biomedizinische Technik um das fachspezifische Wissen der Medizintechnik ergänzt. Für das Studium des Masters Biomedizinische Technik an der TU Berlin sind ingenieurswissenschaftliche Grundlagen, aber keine Vorkenntnisse aus dem Bereich der Medizintechnik erforderlich.
Dieser wird am 1. Termin in der jeweiligen Veranstaltung vom Dozenten bekannt gegeben.
A) Bei Fächern, welche auch von uns (Fachgebiet Medizintechnik) angeboten werden (Grundlagen der Medizin, Grundlagen der Medizintechnik, ...):
b) Bei Fächern, welche nicht von uns (Fachgebiet Medizintechnik) angeboten werden (Werkstofftechnik, Automatisierungstechnik, ...)
Die Auswahlgrenzen finden Sie auf den Seiten der Studienberatung:
https://www.tu.berlin/studieren/studienangebot/alle-studiengaenge/studiengang/biomedizinische-technik-m-sc/
Sie müssen ein Attest im Prüfungsamt abgeben. Wenn Sie uns zusätzlich informieren, wäre das schön. Die rechtsverbindliche Abgabe ist aber nur im Prüfungsamt möglich.
Informationen finden Sie unter https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/pruefungen/modulpruefungen/
(Beantwortet durch die stellvertretende Referatsleiterin / Koordinatorin von Prüfungsangelegenheiten – IB-KoP)
„Eine Anmeldung für das genannte Fach über QISPOS ist nicht möglich, weil Sie bereits im Profil Medizintechnik eine Prüfung abgelegt und/oder eine Prüfung angemeldet haben. Die Prüfung Grundlagen der Rehabilitationstechnik ist dem Profil Rehabilitationstechnik zugeordnet und kann von Ihnen nur noch im Rahmen der freien Wahlmodule angemeldet werden. Die Anmeldung für freie Wahlmodule muss im zuständigen Prüfungsteam erfolgen.
Bitte informieren Sie sich über Ihren Studiengang, insbesondere über den Aufbau des Studiums unter:
www.tu-berlin.de/uploads/media/AMBl-TU-2008-08.pdf hier: § 13 der Studienordnung.
Das Fach Kostenmanagement und Recht in der Produktentwicklung wird, so glaube ich, unter QISPOS nicht angeboten, aber da erkundige ich mich noch einmal und melde mich dann erneut.
Mit freundlichem Gruß“
(Der ursprüngliche Link hat sich geändert und wurde oben entsprechend geändert. Die Amtlichen Mitteilungen sind beim Referat für Angelegenheiten der akademischen Selbstverwaltung zu finden.)
Das kann nicht gehen, denn es ist nicht vorgesehen.
Siehe hier:
https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/pruefungen/modulpruefungen/
Über QISPOS können nur Pflicht- und Wahlpflichtmodule angemeldet werden.
In Ihrem Fall ist eine „manuelle Anmeldung“ im Prüfungsamt erforderlich!
Der Studiengang Human Factors ist noch nicht EDV-technisch abgebildet und die Studierenden müssen sich persönlich im Prüfungsamt anmelden.
(Als Master im Fach Biomedizinische Technik)
An der Stelle könnte die (spezielle) Prüfungsordnung für den Master Biomedizinische Technik Forderungen stellen. Macht sie aber nicht.
Daraus folgt, dass man jederzeit im Masterstudium (also wenn man die Zulassung zur Masterprüfung hat) seine Masterarbeit schreiben darf.
Quellen: allgemeine Prüfungsordnung und Prüfungsordnung für den Studiengang Biomedizinische Technik
https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/pruefungen/studien-und-pruefungsordnung/
Wie der Studienordnung für den Master Biomedizinische Technik zu entnehmen ist:
„Die Module des freien Wahlbereichs sind grundsätzlich aus dem gesamten Lehrangebot der Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes wählbar.“
Ausschreibungen für studentische Arbeiten hängen als Aushang im Fachgebiet Medizintechnik und sind zusätzlich hier online abrufbar.